Willkommen bei der Tafel Frankenberg e.V.
Lebensmittel retten. Menschen helfen.
Lebensmittel retten. Menschen helfen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch als “Whistleblower-Schutzgesetz” bekannt, ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr Transparenz und Ethik in Unternehmen und Organisationen. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Menschen, die auf unrechtmäßige oder unethische Praktiken am Arbeitsplatz hinweisen möchten, geschützt werden. Es ermöglicht ihnen, Missstände ohne Angst vor Repressalien zu melden.
Warum ist das Hinweisgeberschutzgesetz wichtig?
In vielen Unternehmen gibt es leider immer wieder Fälle von Korruption, Betrug, Umweltvergehen und anderen unethischen Handlungen. Oftmals bleiben diese Vorfälle unentdeckt, da diejenigen, die davon wissen, Angst vor negativen Konsequenzen fürchten. Hier kommt das Hinweisgeberschutzgesetz ins Spiel. Es ermutigt Mitarbeiter, Zeugen von Fehlverhalten zu sein und es zu melden, ohne ihre Karriere oder ihre Sicherheit zu gefährden.
Was schützt das Gesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Hinweisgeber vor Kündigungen, Versetzungen oder anderen negativen Konsequenzen, die aufgrund ihrer Meldung erfolgen könnten. Es schafft einen rechtlichen Rahmen, der sicherstellt, dass ihre Identität geheim gehalten wird, es sei denn, sie stimmen einer Offenlegung zu.
Wie können Sie helfen?
Wir bei der Tafel Frankenberg unterstützen das Hinweisgeberschutzgesetz und ermutigen Sie, Ihre Stimme zu erheben, wenn Sie von Fehlverhalten in unserem Verein erfahren haben. Ihre Meldung kann dazu beitragen, Missstände aufzudecken und ethisches Verhalten zu fördern.
Wenn Sie Informationen über unethisches Verhalten in unserem Verein haben oder Zeuge von Gesetzesverstößen geworden sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Ihre Anonymität ist gewährleistet. Für diese Zwecke setzen wir ein digitales Hinweisgebersystem ein, welches Sie über nachfolgenden Button aufrufen können (es öffnet sich ein neues Browserfenster bzw. Tab).
Meldewürdige Verhaltensweisen bzw. Zustände nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (Beispiele)
Straf- und bußgeldbewehrte Verstöße, Verstöße gegen § 2 Abs.1 Nr.3
Meldewürdige Verhaltensweisen bzw. Zustände aus Compliance-Sicht (Beispiele)
Verstöße gegen interne Richtlinien
NICHT meldewürdige Verhaltensweisen bzw. Zustände
Fazit
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Förderung von Integrität und Verantwortlichkeit in der Geschäftswelt. Wir ermutigen Sie, Teil dieser Bewegung für Transparenz und Ethik zu sein. Ihre Meldung kann dazu beitragen, Missstände aufzudecken und Unternehmen zu einer verantwortungsvolleren Zukunft zu führen. (Bitte hier klicken, um sich den Gesetzestext anzeigen zu lassen.)